Energetische Modernisierung
Was ist zu beachten?
Ausgangspunkt einer energetischen Ertüchtigungsmaßnahme ist eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes zunächst per Inaugenscheinnahme, ggfs. anschließend ergänzt durch weitere Messungen und Bauteilöffnungen.
Ziel dieser Feststellungen ist es, geeignete und wirtschaftliche Modernisierungsmaßnahmen zu entwickeln, die dauerhaft Energieeffizienz sichern und so den Wert und den Komfort der baulichen Anlage nachhaltig erhöhen.
Im Vordergrund steht die Optimierung des Energieverbrauches für Heizung und Warmwasser und damit verbunden eine Komfortverbesserung, u.a. bei der Behaglichkeit sowie beim Schallschutz, insbesondere vor Außenlärm.
Die wichtigsten Bauteile, die ertüchtigt werden müssen, sind die Außenwände, Fenster und Türen, die Dachflächen sowie die Kellerdecke bzw. Bodenplatte. Die energetische Qualität der wärmeumgebenden Gebäudehülle ist entscheidend für die Komfort- und Qualitätsverbesserung und für die Erreichung der gewünschten Energieeinsparung. Mit entscheidend ist die Qualität der technischen Gebäudeausrüstung, insbesondere für die Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser.
Damit die durchgeführten Maßnahmen ihren gewünschten Erfolg sicherstellen, ist Qualität im Detail erforderlich. Die Ausführung im Bereich der Regelflächen sind leicht zu bewerkstelligen. Der Teufel steckt im Detail. Effiziente Wärmedämmung wird nicht nur durch „Masse“, sondern im Wesentlichen durch „Klasse“ erreicht. Luftdichtheit und Wärmebrückenreduzierung für die wärmeumgebende Gebäudehülle steht vor Dämmstärkenerhöhung.
Der Gesetzgeber regelt in der Energieeinsparverordnung die Mindestanforderung zur Erreichung der beschlossenen Klimaschutzziele. Die KfW fördert durch zinssubventionierte Kredite und Zuschüsse die Ausführung erhöhter Anforderungen an den Wärmeschutz und an die Energieeffizienz. Vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen ermittelt ein Sachverständiger die notwendigen Dämmstärken und plant die Luftdichtheit und die Ausführung der Wärmebrücken. Baubegleitend muss geprüft werden, ob die Ausführungsqualität ausreichend ist. Nach Durchführung der Maßnahmen ist die Ordnungsmäßigkeit durch Unterschrift eines Sachverständigen zu dokumentieren.
Nur durch eine ausreichende qualifizierte Planung, einer baubegleitenden Qualitäts-Sicherungsmaßnahme und eine sorgfältige Ausführung ist der gewünschte Erfolg einer energetischen Modernisierung zu garantieren.