Wärmebrücken

Eine ordnungsgemäße Ausführung von Wärmebrücken entscheidet maßgeblich über ein bestehendes Schimmelrisiko im Gebäude. Ein Nachweis an kritischen Bauwerkssituationen ist unter Berücksichtigung der vor Ort gegebenen Randbedingungen erforderlich.

Beispiel:
Treppenhauswand als Trennwand zum Badezimmer oder Schlafzimmer
äußere Randbedingung: -5°C,
innere Randbedingung: (Raumtemperatur) 20°C, entspricht Δ 25K.
relative Luftfeuchtigkeit: 50 %

Im rechnerischen Nachweis ist an der kritischen Stelle eine Mindestoberflächentemperatur von 12,7°C zu erreichen. Ist das nicht der Fall, besteht Schimmelgefahr und somit eine unzulässige Wärmebrücke.

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