Gutachtertätigkeit

1. Gerichtsgutachten

Durch Beauftragung von Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bin ich als „technischer“ Helfer bei der Lösung von Baustreitigkeiten behilflich. Das Gericht bzw. die beteiligten Prozessbevollmächtigten der Parteien definieren meinen Auftrag. Die Abrechnung erfolgt nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). In den letzten Jahren war ich wiederholt für folgende Gerichte tätig :

  • Amtsgericht Ahaus
  • Amtsgericht Coesfeld
  • Amtsgericht Detmold
  • Amtsgericht Münster
  • Amtsgericht Steinfurt
  • Landgericht Bochum
  • Landgericht Duisburg
  • Landgericht Münster
  • Landgericht Osnabrück
  • Oberlandesgericht Hamm

2. Privatgutachten

Bei Beauftragung durch Privat- oder juristische Personen mache ich Feststellungen zu Baumängel bzw. Bauschäden. Bei den Feststellungen zu Bauschäden wird geprüft, ob es sich um Planungs- oder Ausführungsfehler handelt. Maßnahmen zur Mängelbeseitigung werden ebenso dargestellt wie die Ermittlung von vorraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten bzw. Minderungen vom Werkslohn. Die Vergütung erfolgt nach einzelvertraglicher Vereinbarung.

3. Schiedsgutachten

Bei der Erstellung von Schiedsgutachten bin ich im Auftrag mindestens zweier Vertragsparteien tätig. Aufgrund der besonderen Sachkunde, der Unabhängigkeit, der Objektivität und der Vertrauenswürdigkeit meiner Sachverständigentätigkeit werden Tatsachen festgestellt und ausgewertet. Die Parteien lassen diese Feststellungen gegen sich gelten. Die Bezahlung erfolgt nach vorheriger Vereinbarung von beiden Parteien.

4. Mediationsverfahren

Das Mediationsverfahren ist ein freiwilliges und jederzeit widerrufbares Verfahren, bei dem ich als Sachverständiger die Parteien, in Ihrem Bemühen, den zwischen Ihnen bestehenden Streit einvernehmlich beizulegen, technisch unterstütze. Die Parteien können zur Unterstützung -insbesondere in rechtlichen Fragen- den Rechtsanwalt jederzeit zusätzlich mit einbeziehen. Das Mediationsverfahren ist gegenüber gerichtlichen Auseinandersetzungen erheblich zeit- und kostensparend. Durch die einvernehmliche Streitschlichtung gibt es nur Gewinner ! Der Sachverständige ist als Streitmoderator tätig.

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