Wohnungslüftung – hygienisch bedenklich?

„Besser keine, als eine schlechte Lüftungsanlage“ ist meine Empfehlung.

Daher ist die Planung und Erstellung einer Lüftungsanlage eine Herausforderung für alle Beteiligten. Grundlage ist ein vernünftiges Lüftungskonzept, eine exakte Lüftungsplanung, die Wahl eines geeigneten Gerätes und der sorgfältige Einbau von Anlage- und Luftverteilnetz als wesentliche Anforderung. Schlecht installierte Lüftungsanlagen führen im ungünstigen Fall dazu, dass

  • die Anlage und wesentliche Anlagenteile verschmutzen, z.B. durch schlecht oder falsch eingebaute Filter.
  • die Lüftungsanlage zu laut ist (evtl. falsches Gerät, falscher Aufstellort, falsche Schalldämper oder falsche Luftdurchlässe).
  • in einem Raum zu viel oder in dem anderen Raum zu wenig Luft strömt.
  • Kaltluft durch Fugen angesaugt wird (bei Unterdruckverhältnissen).
  • Warmluft durch Fugen nach außen gedrückt wird (bei Überdruckver- verhältnissen).
  • der Stromverbrauch zu hoch ist.
  • ein zusätzlicher Heiz-Energieverbrauch entsteht.
  • die Bewohner unzufrieden und krank werden.

Außerdem kann es im Sommer zu warm werden, wenn die Nachlüftung nicht funktioniert. Bei fehlender oder mangelhafter Frostschutz-Strategie kann im Winter der Wärmetauscher einfrieren oder der Stromverbrauch ins Unermessliche steigen, weil der elektrische Frostschutzvorerhitzer zu früh einschaltet.

Jedem leuchtet ein, dass insbesondere im Hinblick auf hygienische Belange eine Lüftungsanlage einen hohen Komfort erfüllen sollte. Seit ein paar Jahren gibt es die VDI 6022 „Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte“, die gute Grundlagen für die hygienisch einwandfrei zu planende raumlufttechnische Anlage liefert. Die Anforderung dieser Vorschrift ist jedoch nicht allgemein anerkannte Regel der Technik. Bauherr und Auftragnehmer sollten daher diese Beschaffenheitsvereinbarungen einer Lüftungsanlage ausreichend erörtern und abschließend detailliert werkvertraglich vereinbaren.

Zum Beispiel fordert die VDI Richtlinie 6022 in puncto Außenluftfeuchte: „Bei Temperaturen > 0° C können hohe relative Luftfeuchtigkeiten (>80%) an Komponenten in RLT-Anlagen zu Problemen durch mikrobielles Wachstum führen. Feuchtigkeiten > 90 % führen auch bei kurzzeitiger Überschreitung, z.B. an Luftfiltern, zu Problemen. Sind am Einbauort langanhaltende hohe Luftfeuchtigkeiten oder eine Durchfeuchtung der Luftfilter oder Schalldämpfer in diesem Temperaturniveau zu erwarten, sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von mikrobieller Vermehrung, insbesondere auf Luftfiltern oder Schalldämpfern vorzusehen. Dies kann z.B. durch Vorerwärmung um ca. 3 Kelvin umgesetzt werden.

Die logische Konsequenz hieraus wäre eine permanente Feuchtemessung und damit verbunden die Einschaltung eines Vorerhitzers, der die Luftfeuchte unter 80 % bringt. Die Praxis hat gezeigt, dass durch derartige Maßnahmen kein Schimmelpilz auftritt. Zu raten ist daher, planerisch diese Eigenschaften für die Lüftungsanlage mit zu erörtern und so vertraglich zu regeln, dass es nicht zum Schaden für die Gesundheit der Bewohner kommen kann.

Auch sind die Hygieneinspektionen in der VDI 6022 für private Wohnungslüftung nicht allgemein anerkannte Regeln. Sie sind zwar richtig und für den Betrieb der Anlage für den schadenfreien Betrieb der Anlage wesentlich, haben sich jedoch in der Praxis bisher nicht durchgesetzt. In Gebäuden des Gesundheitswesens ist der Einbau derartiger Komforteigenschaften unerlässlich, vgl. hierzu auch DIN 1946, Teil 4. Im übrigen sollten bei Wohnungslüftungsanlagen sämtliche Anlagenteile immer staubdicht verschlossen bleiben. Hierzu sollte ein Dichtheits-standard nach DIN 13779 vereinbart werden – analag z.B. zum Dichtheitsstandard für das Gebäude.

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