Heizkörper – hydraulischer Abgleich

Heizkörper richtig warm und laute Fließgeräusche vermeiden – Notwendigkeit des hydraulischen Abgleichs.

Der hydraulische Abgleich einer Heizungsanlage ist eine Maßnahme, die mit verhältnismäßig geringem Einsatz merkliche Einspareffekte ermöglicht. Gemäß
§14 der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist bei Neubauten und Umbauten der hydraulische Abgleich vorgeschrieben.

Ein ordnungsgemäßer hydraulischer Abgleich sichert eine effektive Arbeitsweise des Heizsystems. Das Heizmedium „Wasser“ fließt immer den Weg des geringsten Strömungswiderstandes, was eine Überversorgung der pumpnahen Heizkörper bewirken kann. Heizkörper, die weiter entfernt liegen, werden nicht ausreichend versorgt und nicht entsprechend warm.

Unter dem Begriff „hydraulischer Abgleich“ versteht man Einzelmaßnahmen, zur Regulierung der Durchflussmenge an Heizwasser. Damit wird sichergestellt, dass die Wärme gleichmäßig im System verteilt wird. Folgende Maßnahmen sind zur Ermittlung des hydraulischen Abgleichs notwendig:

  • Heizlastberechnung
  • Gesamtvolumenstromberechnung
  • Volumenstromermittlung der einzelnen Verbraucher
  • Rohrnetzberechnung
  • Druckluftberechnung
  • Auslegung der richtigen Pumpe.

Basiswert ist die Norm – Heizlast – die zum Aufrechterhalten einer festgelegten Raumlufttemperatur bei einer festgelegten Außenlufttemperatur notwendige Wärmeleistung. Dabei spielt der Standort des Gebäudes, sein Nutzungszweck sowie die energetische Qualität der Gebäudehülle eine wichtige Rolle. Die gesamten Wärmeverluste über Transmission und Konvektion müssen mit der Heizleistung verglichen werden. Daraus werden die optimalen Vor- und Rücklauftemperaturen, die benötigte Wassermenge, die entsprechende Pumpenleistungen, sowie die Strömungswiderstände im Rohrnetz an jeden Heizkörper ermittelt. Darauf aufbauend werden alle weiteren Komponenten bemessen und deren Einstellung einschließlich des hydraulischen Abgleichs.

Mit welchen Einzelmaßnahmen der hydraulische Abgleich letztendlich durchzuführen ist, hängt von der individuellen Anlagensituation ab. Bei einer Heizkörperheizung erfolgt in der Regel mittels voreinstellbaren Ventils direkt am Heizkörper. Mit diesem lässt sich der Durchfluss begrenzen, so dass jeder Heizkörper denselben Druckverlust aufweist. Bei einer Flächenheizung (Fußbodenheizung), wird der Durchfluss der einzelnen Heizkreise untereinander abgeglichen. Am Heizkreisverteiler lässt sich die errechnete Durchflussmenge an jedem Heizkreis einstellen.

Um einem Brennwertgerät einen hohen Brennwertnutzen zu erhalten, ist eine möglichst geringe Rücklauftemperatur erforderlich. Diese erhält man nur mit einer sach- und fachgerecht abgeglichenen Anlage. Dasselbe gilt für Systeme mit Wärmepumpe, die ebenfalls nur bei niedrigen Systemtemperaturen einen hohen Wirkungsgrad erzielen.

Der richtige Zeitpunkt für den hydraulischen Abgleich ist im Idealfall bei der Inbetriebnahme der Heizungsanlage. Der hydraulische Abgleich kann auch jederzeit bei laufendem Betrieb nachgeholt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die dafür notwendigen Armaturen vorhanden sind. Auch wenn in einem bestehenden Heizsystem Änderungen vorgenommen werden, wie z. B. das Hinzufügen oder das Auswechseln von Heizkörpern, muss ein erneuter hydraulischer Abgleich erfolgen.

Durch eine optimal abgeglichene Heizungsanlage lassen sich ca. 15 % der Heizenergiekosten einsparen. Bis zum 31.12.2020 bezuschusst das Bundeswirtschaftsministerium den hydraulischen Abgleich und Pumpenaustausch mit einer Beteiligung von 30% an den Nettoinvestitionskosten. Auch die KfW hält entsprechende Förderungen bereit.

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