Neue Normen für Gebäude zum Schutz vor Wasser
DIN 18 531 bis DIN 18 535 löst die DIN 18 195 ab Juli 2017 ab
DIN 18 195: „Abdichtung von Bauwerken-Begriffe“ regelt Begriffe/Definitionen für Bauteile und Abdichtungsarten.
DIN 18 531: „Abdichtung von genutzten und nicht genutzten Dächern“
DIN 18 532: „Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton“
DIN 18 533: „Abdichtung von erdgerührten Bauteilen“
DIN 18 534: „Abdichtung von Innenräumen“
DIN 18 535: „Abdichtung von Behältern und Becken“
Von einem Abdichtungsfachmann sind entgegen der früheren Norm DIN 18 195 nicht Lastfälle zu definieren, sondern zu erwartende Wassereinwirkungsklassen Wx-E, Rissklassen Rx-E mit Zuordnung der Rissüberbrückungsklassen RÜx-E unter Berücksichtigung der Nutzung der Bauteile Raumnutzungsklasse RNx-E. Auf dieser Grundlage sind Abdichtungsbauarten und Abdichtungsstoffe festzulegen. Wesentlicher Bestandteil der Norm und einer sach- und fachgerechten Ausführung ist die Untergrundprüfung/Untergrundvorbereitung/Unter-Grundbehandlung zur Aufnahme der Abdichtungsstoffe. Um den Erfolg sicherzustellen ist eine dokumentierende Prüfung zur Qualitätssicherung durchzuführen. Unter Berücksichtigung der Vorort auftretenden mechanischen Einwirkungen auf die Abdichtungsschicht sind geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. Die Abdichtungsschicht ist gegen unzulässige mechanische, chemische und thermische Einwirkungen im Bau- und Gebrauchszustand dauerhaft zu schützen.
Fazit/Schlussfolgerung
Die neuen, umfangreicheren, detaillierteren Anforderungen zum Schutz von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen sind zu erfüllen. Der frühere „Stand der Technik“ ist heute: „Allgemeine Regeln der Technik“. Die Ergebnisse müssen passen. Es scheint, dass Planer und Handwerker derzeit überfordert sind. Spezialisierung scheint gefordert – andere Strategien müssen entwickelt werden, um andere ausreichende Ergebnisse zu erzielen.