Merkantiler Minderwert bei Schäden an Gebäuden

Leitsätze:

  • Es ist zu unterscheiden, zwischen technischer/optischer und merkantiler Wertminderung.
  • Die merkantile Wertminderung ist eine „kaufmännische“ Eigenschaft und wird vom „Markt bestimmt“.
  • Eine technische/optische Wertminderung und merkantiler Minderwert gibt es nie gleichzeitig.
  • Sicht-/Beurteilungskriterien zum merkantilen Minderwert unterliegen ständig einer Veränderung.
  • Eine merkantile Wertminderung gibt es nicht bei unwesentlichen Mängeln/Schäden.
  • Für die Ermittlung einer merkantilen Wertminderung gibt es verschiedene Modelle mit unterschiedlichen und vielfältigen Einflussfaktoren.
  • Rechtlich ist der Anspruch auf eine merkantile Wertminderung festgelegt. Über die Höhe und die Ermittlung eines merkantilen Minderwerts gibt es bislang keine eindeutige Rechtssprechung.
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