BQS und WQS

Baubegleitende Qualitätssicherung „BQS“

Ziel der „Baubegleitenden Qualitätssicherung“ ist es, Baufehler und Mängel direkt zu vermeiden bzw. möglichst früh zu erkennen um so ein dauerhaft, wertbeständiges Bauwerk zu errichten.

Die „Baubegleitende Qualitätssicherung“ umfasst hauptsächlich 3 Prüfphasen :

  • Vertragscheck
  • Planungscheck
  • Baustellencheck

Der Vertragscheck soll sicherstellen, dass die vom Bauherren gewünschten Eigenschaften für den Bauvertrag klar und vollständig definiert sind und keine nachteiligen, einseitigen Vertragsbedingungen festgeschrieben werden.

Im Rahmen des Planungschecks werden die Zeichungen auf Übereinstimmung mit den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ überprüft.

Die Planungs- und insbesondere die Ausführungsunterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Erst eine gute Planungsqualität ermöglicht eine gute Bauqualität.

Durch die Prüfphasen des Baustellenchecks wird eine Überprüfung des bautechnischen Zustandes sichergestellt. Geprüft wird, ob die Bauleistungen fach- und sachgerecht und nach ihrem Bauvertrag ausgeführt werden. Eine Bauleistungskontrolle sollte im Rahmen des Baustellenchecks an folgenden Schnittpunkten durchgeführt werden :

  • Ausschachten, Fundamente, Kellerwände mit Decke bzw. Bodenplatte
  • Fertigstellung des Rohbau vor Beginn der Verblenderarbeiten
  • Überprüfung der Abdichtung der Bauteile gegen eindringende Feuchtigkeit
  • Fertigstellung der haustechnischen Rohinstallation vor Einbau des schwimmenden Estrichs vor Ausführung der Putzarbeiten
  • Fertigstellung der Luftdichtigkeitsschicht der wärmeumgebenden Gebäudehülle bei Gesamtfertigstellung

Baubegleitend wird so eine Abnahme bei Fertigstellung des Rohbaus bzw. des gesamten Bauwerks vorbereitet.

Werterhaltende Qualitätssicherung „WQS“

Ziel der „Baubegleitenden Qualitätssicherung“ BQS ist das mängelfreie „Entstehenlassen“ eines Bauwerks mit dem Ergebnis einer wertbeständigen Immobilie.

Die Aufgabengebiete der „Werterhaltenden Qualitätssicherung“ WQS sind Bestandsgebäude.

Jede bauliche Anlage braucht zur

dauerhaften Funktionserhaltung und zur Beseitigung von Materialermüdungs bzw. Abnutzungserscheinungen

Pflege, Wartung und von Zeit zur Zeit die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen.

Bei zufällig auftretenden Funktionsstörungen (Mängel/Schäden) durch Sturm, Feuer, Brand und Wasserschäden sind geplante und organisierte Bauleistungen erforderlich um diese negativen Abweichungen zu beheben.

Eine sachverständige Inspektion stellt die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen fest oder deckt Mängel/Schäden auf, die noch im Rahmen einer Gewährleistungsverpflichtung beseitigt/behoben werden müssen.

Bei Investor Baumaßnahmen und staatlichen Gebäuden ist „WQS“ längst selbstverständlich zur Anpassung der baulichen Anlage an sich verändernde Standards.

Somit garantieren die Ingenieur- und Sachverständigenleistungen der „Werterhaltenden Qualitätssicherungsmaßnahme“ WQS eine dauerhafte, nachhaltige Wertbeständigkeit Ihrer Immobilie.

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