Förmliche Abnahme

Ende gut, alles gut!

Die förmliche Abnahme einer Werkleistung ist die erfolgreiche/nicht erfolgreiche Beendigung des Erfüllungsstadiums des Auftragnehmers/Handwerkers/Unternehmers.

Im Abnahmeverfahren wird bewertet, ob die abgelieferte Bauleistung den Erwartungen des Auftraggebers/Bauherren entspricht und alle werkvertraglich geschuldeten Leistungen ordnungsgemäß erbracht sind. Mit einer erfolgreichen förmlichen Abnahme beginnt u.a. der Gewährleistungszeitraum für die Bauleistung, kann der Werklohn fällig gestellt werden und die Beweislast für die Ordnungsgemäßheit der Bauleistung wird umgekehrt vom Auftragnehmer/Handwerker/Unternehmer auf den Auftraggeber/Bauherren.

Dieser Akt der förmlichen Abnahme ist eine wesentliche Station beim Bau/Kauf einer Immobilie und die damit verbundenen erheblichen finanziellen Aufwendungen, Belastungen und insbesondere Risiken.

Die Immobilie soll über die gesamte Nutzungszeit ein zumutbares, wirtschaftliches und dem Vertrag entsprechendes Komfort- und Qualitätsansprüchen genügendes Wohnen und Leben ermöglichen. Am Ende soll die Immobilie bezahlt und noch so werthaltig sein, um so noch zusätzlich zur Altersvorsorge beizutragen.

Dies ist nur sicherzustellen, wenn der Erfolg garantiert ist und die vertraglichen Versprechungen in technischer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht eingehalten sind. Welcher Bauherr, üblicherweise Laie in dieser Hinsicht, kann umfänglich diese Sachverhalte erkennen, beurteilen und bewerten? Wohl kaum einer! Wenn nicht in dieser kritischen Lebenssituation, wann dann überhaupt, ist technischer und rechtlicher Beistand wichtiger, um die eigenen Interessen zu wahren?

Fazit:

Kein Bauprozess und insbesondere die Beendigung des Bauprozesses ohne Sachverständigen/Rechtsanwalt und dies am besten mit Ankündigung jeweils mit den vertraglichen Vereinbarungen mit den Beteiligten. Diese Investitionen sind bestens angelegt zur Sicherung ihres Vermögens.

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