Weiterbildungen
Wer sich einer Kunst rühmt, muss die Regeln dieser Kunst auch gegen sich wirken lassen.
In der Sachverständigenordnung (SVO) heisst es :
„Der Sachverständige ist verpflichtet, sich auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt ist, ständig fortzubilden.“
Weiter heisst es in den Richtlinien zu Punkt 11:
„Deshalb ist seine ständige Weiterbildung nach seiner Bestellung und Vereidigung von grundlegender Bedeutung für die Aufrechterhaltung seiner besonderen Sachkunde. Aus diesem Grund ist er verpflichtet, sich ständig in eigener Verantwortung auf seinem Sachgebiet fortzubilden.“
