Abdichtung

(1) Technische Regelwerke zu den Abdichtungen und Abdichtungsanschlüssen bei niveaugleichen Türschwellen

Grundlage der Bewertung ist die Erfolgsschuldung im Hinblick auf eine umlaufende funktionierende Gebäudesockelabdichtung, die im Wesentlichen beschrieben wird in folgenden Normen/Fachregeln:

  • DIN 18195 Bauwerksabdichtungen
  • DIN 18195, Beiblatt 1
  • Flachdachrichtlinie ZVDH 2008
  • Merkblatt des Zentralverband Deutsches Baugewerbe ZVDM 2010
  • Leitfaden zur Montage von Fenstern und Haustüren
  • Forschungsbericht: Schadensfreie niveaugleiche Türschwellen von Juni 2010, Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik, Aachen

Diese Normen und Fachregeln sind bzgl. der auszuführenden Leistungen für eine sach- und fachgerechte Gebäudesockelabdichtung als allgemein anerkannte Regeln der Technik einzustufen. In diesen Grundlagen werden für die abzudichtenden Regelflächen sowie die Ausführung der Anschlüsse zu den flankierenden Bauteilen geeignete Materialien und die Verarbeitung/Ausführung dargestellt. In diesen Normen wird einheitlich definiert, welche Abdichtungshöhe einzuhalten ist.

(2) DIN 18195 Bauwerksabdichtungen

Unter Punkt 6.1.1, DIN 18195-4: 2011-12, heißt es: „Alle vom Boden berührten Außenflächen der Umfassungswände sind gegen seitliche Feuchtigkeit abzudichten. Diese Abdichtung muss planmäßig im Regelfall bis 300 mm über Gelände hochgeführt werden, um ausreichende Anpassungsmöglichkeiten der Geländeoberfläche sicherzustellen. Im Endzustand darf dieser Wert das Maß von 150 mm nicht unterschreiten.“

DIN 18195-9: 2004-03 Bauwerksabdichtungen, Teil 9: Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse fordert in Abschnitt 5.4.3 für die Abschlüssevon Andichtungen: „Bei der Abdichtung von waagerechten und schwach geneigten Flächen sind die aufgehenden Bauteile so auszubilden, dass die Abdichtung bis deutlich über die ungünstigenfalls auftretende Wasserbeanspruchung aus Oberflächen-, Spritz- und/oder Sickerwasser, im Regelfall mind. 150 mm über die Schutzschicht, die Oberfläche des Belages oder die Überschüttung hochgeführt und auf weitergehend lückenloser, ebener, tragfähiger Rücklage gegen Abgleiten gesichert und verwahrt werden kann.“

Für die Anforderung der Abdichtung der Türschwellen wird gefordert: „Sind die unter 5.4.2 und 5.4.3 genannten Aufkantungshöhen im Einzelfall nicht herstellbar, z.B. bei Hauseingängen, Terrassentüren, Balkon- und Dachterrassen, so sind dort besondere Maßnahmen gegen das Eindringen von Wasser oder das Hinterlaufen der Abdichtung einzuplanen. So sind z.B. Türschwellen und Türpfosten von der Abdichtung zu hinterfahren oder in ihrer Außenoberfläche so zu gestalten, dass die Abdichtung, z.B. mit Klemmprofilen, wasserdicht angeschlossen werden kann.“

Für die Ausbildung der An- und Abschlüsse heißt es weiter: „Die Anschlüsse an Einbauteilen sind entweder durch Klebeflansche, Anschweißflansche, Manschetten, Manschetten mit Schellen oder durch Los- und Festflanschkonstruktion auszuführen.“

„Übergänge sind entweder durch Klebeflansche, Anschweißflansche, Klemmschienen oder Los- und Festflanschkonstruktionen herzustellen. Übergänge zwischen Abdichtungssystemen aus verträglichen Stoffen dürfen auch ohne Einbauteile ausgeführt werden.“

Für die vor Wasserbeanspruchung geschützt liegenden Abschlüsse wird in Abschnitt 6.2.1 gefordert: „Sind die Abschlüsse nach 5.3.2 und 5.3.3 senkrecht hoch geführt und ist der Abdichtungsrand durch eine abdeckende Wandbekleidung (z.B. Bekleidung, Verfliesung) vor einer Wasserbeanspruchung geschützt und durch eine Abdeckung oder eine Verklebung gegen Abrutschen gesichert, so sind an Abschlüssen keine weiteren Einbauteile erforderlich. Muss ein gegen Hinterlaufen geschützt liegender Bahnenrand lediglich zusätzlich gegen Abrutschen gesichert werden, so kann dies mit Hilfe einer Holzbohle oder durch angedübelte Blechränder oder, bei Kunststoffdichtungsbahnen, durch Folienbleche geschehen.“

Für die wasserbeanspruchten Anschlüsse  wird im Abschnitt 6.2.2 gefordert: „Sind Abschlüsse an aufgehenden Bauteilen frei bewittert oder durch Spritzwasser unmittelbar belastet, sind sie durch Klemmprofile oder Klemmschienen oder angeschweißte Folienbleche linienförmig am ausreichend eben hergestellten Untergrund, im Regelfall im Abstand von 200 mm, zu fixieren. Zusätzlich ist die Abdichtung durch Überhangstreifen oder mit einer fachgerecht dimensionierten Dichtstofflasche gegen Hinterlaufen zu sichern.

Soll ein regensicherer Abschluss allein durch Klemmschienen oder Klemmprofile erzielt werden, muss das aufgehende Bauteil so dicht und fest sein, dass der notwendige Anpressdruck auf Dauer erreicht und die Dichtheit allein durch Anpressen sichergestellt ist.“

(3) DIN 18195, Beiblatt 1: 2006-01

In der DIN 18195, Beiblatt 1, Bauwerksabdichtungen, Beispiele für die Anordnung der Abdichtung bei Abdichtungen „werden Detailvorschläge für niveaugleiche Schwellen aufgezeigt.“ Diese Details stellen keine Regeldetails dar, sondern sind stark vereinfacht dargestellt und reichen für die Umsetzung, ohne eine eigene Planung zu erstellen, nicht aus.

(4)Flachdachrichtlinien ZVDH 2008

Dachdeckerrichtlinien des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH 2008)

Auch die Flachdachrichtlinien und die Dachdeckerrichtlinien des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks fordern einheitlich für die Höhe der Abdichtungen: „Die Anschlusshöhe soll mind. 0,15 m über der Oberfläche des Belags, der Kiesschüttung oder der Begrünungen betragen.“

Auch im Merkblatt des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB 2005-1) wird zu den Anschlusshöhen und ggf. zusätzlichen Maßnahmen Stellung genommen: „Abdichtungen sollen an anschließenden, höhergehenden Bauteilen, mind. 150 mm, über die Belagsoberfläche geführt werden. Sie sind gegen Hinterläufigkeit zu sichern.“

Zu der Ausbildung der An- und Abschlussdetails wird ausgeführt: „Der Anschluss an Türschwellen kann durch Hochziehen der Dachabdichtung wie an Wandanschlüssen oder durch das Einbauen von Türanschlussblechen erfolgen. Anschlüsse müssen hinter Rollladenschienen und Deckleisten hochgeführt werden. Rollladenführungen müssen dies konstruktiv ermöglichen. Entwässerungsöffnungen von Schlagregenschienen o.ä. müssen zur Außenseite des Anschlusses entwässern.“

(5) Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Türen und Haustüren der RAL Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren (2010-03)

Der „Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Türen und Haustüren der RAL Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren“ benennt für die Feuchtigkeitssperre auf der Außenseite von Türen im Abschnitt 3.1.3 „Schwellenausbildung“ vier Kriterien:

  • Der Schutz der seitlich an Außen und Fenstertüren angrenzenden Außenwand, wobei die Anschlüsse an die Wand die Abdichtungshöhe sicherstellen müssen.
  • Der Schutz der unten an Außen- und Fenstertüren angrenzenden Außenwand, wobei die Anschlüsse dauerhaft dicht sein müssen.
  • Die tatsächlich zu erwartende Belastung des Anschlusses von Außen- und Fenstertüren durch nicht drückendes Wasser aus Niederschlag oder Schmelzwasser.
  • Die zumutbare Schwellenhöhe aus der Raumnutzung, insbesondere bei Nutzung durch Rollstuhlfahrer.

Zum Schutz der Außenwand gegen nicht drückendes Wasser im Bereich von Außen- und Fenstertüren werden unterschiedliche Ausführungs-möglichkeiten aufgezeigt. Dabei wird auf die Anforderung an die Abdichtung des unteren Anschlussbereiches aus DIN 18195, Teil 9, den Flachdachrichtlinien und aus der DIN 18024, DIN 18025 Bezug genommen. Die entsprechenden Anforderungen sind oben bereits dargestellt.

Abdichtung im Bereich Terrassentür, Leitfaden zur Montage: 2010-03

Zusammenfassung der Anforderungen aus technischen Regelwerken

  1. Die Höhe des Abdichtungsrandes der umlaufenden Gebäudesockelabdichtung muss mind. 15 cm über Oberkante Gelände, Pflasterung und sonstige Belagmaterialien (wasserführende Schicht) liegen.
  2. Die umlaufende Abdichtungsschicht des Gebäudesockels ist am unteren und am oberen Abschluss mit geeigneten Profilen mechanisch gegen Abrutschen und/oder Hinterläufigkeit zu sichern. Mechanische Befestigungsmittel sind mit einem Abstand <  20 cm einzusetzen.
  3. Der untere Anschluss der Abdichtungsschicht zu den Türschwellen ist mit den vorbeschriebenen Ausführungsarten auszuführen.
  4. Der seitliche Anschluss zu den Türpfosten ist mit den vorbenannten Anforderungen bis mind. 15 cm über Oberkante wasserführende Schicht auszuführen.
  5. Das gewählte Material für die Abdichtungsschicht und die Verarbeitung und die Untergrundbehandlung hat die Anforderungen der DIN 18195-3 zu erfüllen.
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